Ohne die Möglichkeit der Informationsgewinnung über steuerliche Sachverhalte im Ausland war es der Finanzverwaltung früher fast unmöglich, steuerliche Einzelsachverhalte aufzuklären. Mittlerweile haben sich jedoch fast alle Staaten mit relevanten Finanzzentren zum steuerlichen Informationsaustausch verpflichtet. Insbesondere innerhalb der EU soll der automatische Informationsaustausch zwischen den Steuerverwaltungen künftig noch erweitert werden.
Die Bundesrepublik hat bereits mit einer Reihe von Staaten und Gebieten Informationsaustauschabkommen geschlossen. Die Standards wurden dabei an die aktuellen OECD-Vorgaben für Transparenz und effektiven Informationsaustausch für Besteuerungszwecke angepasst (OECD-Standard).
Derzeit steht kein Staat mehr auf der "schwarzen Liste" der OECD. Der OECD-Bericht über den Stand der Umsetzung der international vereinbarten Standards zum Auskunftsaustausch in Steuersachen enthält nur noch eine Liste mit "weißen" und "grauen" Ländern sowie Regionen, unkooperativ ist hingegen kein Staat. Die Liste wird laufend aktualisiert (siehe www.oecd.org/berlin/themen). |
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