Das umfangreiche Merkblatt zur Internationalen Rechtshilfe in Steuerstrafsachen wurde neu gefasst. Die deutschen Finanzbehörden beanspruchen und leisten im Rahmen ihrer Zuständigkeiten internationale Rechtshilfe bei der Ermittlung und Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten nach Maßgabe der gesetzlichen Grundlagen. Die maßgebenden Grundsätze sind in diesem Schreiben dargestellt. Sie gelten für Straftaten, deren Verfolgung den Finanzbehörden nach § 386 Abs. 2 AO zugewiesen ist, sowie für die Ahndung von Steuerordnungswidrigkeiten (§§ 377, 409 ff. AO).
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