Ausgabe 4/2018
Thema der Woche vom 23.01.2018
BFH, Urt. v. 10.10.2017 - X R 33/16

Investitionsabzug: Wann ist die Anschaffung eines Luxuswagens unangemessen?

Die frühere Ansparrücklage und ab 2007 der Investitionsabzugsbetrag bieten für Unternehmen Potenzial für steuerliche Gestaltungen. Allerdings stellt sich immer wieder die Frage, in welchen Fällen die Nutzung von Gestaltungsmitteln noch angemessen ist. In einem aktuellen Fall vor dem BFH ging es um die Bildung von Ansparabschreibungen bzw. Ansparrücklagen für mehrere hochpreisige Pkws. Außerdem thematisierte das Gericht die Frage einer generellen Angemessenheit hoher Pkw-Aufwendungen.

BFH, Urt. v. 10.10.2017 - X R 33/16

Rechtlicher Rahmen

  • § 7g a.F. EStG beinhaltete ein System bilanzieller Rücklagenbildung und Sonderabschreibungen für die Anschaffung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, abhängig von der Größe des Betriebs.
  • Ab 2007 gilt nun das System eines außerbilanziellen Investitionsabzugsbetrags und der erhöhten Abschreibungen. Seit 2016 wird auf den Nachweis bzw. die Glaubhaftmachung einer Investitionsabsicht für einen Investitionsabzugsbetrag verzichtet. Damit ist es nicht mehr erforderlich, das Investitionsgut näher zu beschreiben.
  • Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG sind Aufwendungen nicht als Betriebsausgabe abziehbar, die die Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Personen berühren, soweit sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind.

Der Urteilsfall