Die frühere Ansparrücklage und ab 2007 der Investitionsabzugsbetrag bieten für Unternehmen Potenzial für steuerliche Gestaltungen. Allerdings stellt sich immer wieder die Frage, in welchen Fällen die Nutzung von Gestaltungsmitteln noch angemessen ist. In einem aktuellen Fall vor dem BFH ging es um die Bildung von Ansparabschreibungen bzw. Ansparrücklagen für mehrere hochpreisige Pkws. Außerdem thematisierte das Gericht die Frage einer generellen Angemessenheit hoher Pkw-Aufwendungen.
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