Investitionsabzugsbetrag
bei Nutzung des Wirtschaftsguts in landwirtschaftlichem
und gewerblichem Betrieb
Die
Nutzungsvoraussetzung des § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b EStG
ist auch dann erfüllt, wenn der Steuerpflichtige ein Wirtschaftsgut sowohl
in seinem eigenen landwirtschaftlichen Betrieb als auch in den landwirtschaftlichen
Betrieben Dritter einsetzt, selbst wenn der Einsatz in den fremden
Betrieben dazu führt, dass diese Tätigkeit ertragsteuerrechtlich
zu einem Gewerbebetrieb (Lohnunternehmen) verselbständigt und das
Wirtschaftsgut dem Betriebsvermögen dieses Gewerbebetriebs zugeordnet
wird.
In derartigen Fällen
setzt die Gewährung des Investitionsabzugsbetrags allerdings voraus,
dass das Größenmerkmal des § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG in Bezug
auf denjenigen Betrieb, in dem die Investition vorgenommen werden
soll, auch dann noch erfüllt ist, wenn die Größe desjenigen Betriebs,
in dem das Wirtschaftsgut ebenfalls genutzt werden soll, in die
Betrachtung einbezogen wird.