Ausgabe 32/2016
Thema der Woche vom 09.08.2016
BFH, Urt. v. 10.03.2016 - IV R 14/12

Investitionsabzugsbetrag bei Unternehmensnachfolge

Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG löst einen Steuerstundungseffekt aus. Welche Folgen hat es aber, wenn die Person, die den Investitionsabzugsbetrag geltend macht und die Person, die in späteren Jahren die Investition tätigt, auseinanderfallen? Über einen solchen Fall im Rahmen einer Unternehmensnachfolge hatte der BFH im aktuellen Urteil vom 10.03.2016 (IV R 14/12) zu entscheiden.

BFH, Urt. v. 10.03.2016 - IV R 14/12

Rechtlicher Rahmen

  • Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG ermöglicht es, den Aufwand aus der Anschaffung von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens zum Teil in Veranlagungszeiträume vor der Anschaffung zu verlagern.
  • Namentlich können nach § 7g Abs. 1 Satz 1 EStG bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts außerbilanziell abgezogen werden.
  • Nach § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG darf der Betrieb für die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags bestimmte Größenklassen nicht überschreiten.

Der Sachverhalt