Ausgabe 12/2014
Thema der Woche vom 20.03.2014

Investitionsabzugsbetrag nach Anschaffung des begünstigten Wirtschaftsguts

Der Investitionsabzugsbetrag hat die Ansparabschreibung nach § 7g EStG a.F. im Jahr 2007 abgelöst. Wesentliche Neuerung beim Wechsel von der Ansparabschreibung zum Investitionsabzugsbetrag war, dass die Konsequenzen aus § 7g EStG bei Nichtanschaffung eines begünstigten Wirtschaftsguts nunmehr rückgängig zu machen sind; ggf. bereits bestandskräftige Steuerfestsetzungen sind zu ändern. Der Gesetzgeber wollte mit dieser Neuregelung, die auch die Systematik der Steuerbegünstigung verändert hat, einem Missbrauch der Vorschrift entgegenwirken. Das FG Niedersachsen hat sich mit Urteil vom 18.12.2013 - 4 K 159/13 mit der Frage auseinandergesetzt, ob die Grundsätze zum Finanzierungszusammenhang aus der BFH-Rechtsprechung zur Ansparabschreibung auf den Investitionsabzugsbetrag übertragbar sind.

Der Ausgangssachverhalt

Die Klägerin ist eine bilanzierende GbR, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielt. Das Regelwirtschaftsjahr läuft vom 01.07. bis zum 30.06. Die Einkünfte wurden durch das Finanzamt gesondert und einheitlich festgestellt.