Der Bundesrat hat dem Gesetz am 12.3.2004 zugestimmt. Es schafft eine Nachfolgeregelung für das zum Ende 2004 auslaufende InvZulG 1999.
Im Wesentlichen ist für die Jahre 2005 bis 2008 die Förderung von Erstinvestitionen in Betriebe des verarbeitenden Gewerbes und der produktionsnahen Dienstleistungen vorgesehen, wobei kleine und mittlere Unternehmen i.S. der Empfehlung der Europäischen Kommission besonders förderungsberechtigt sind.
Es gelten folgende Fördersätze:
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