Ausgabe 13/2004
Gesetzgebung vom 25.03.2004

Investitionszulagengesetz 2005

Der Bundesrat hat dem Gesetz am 12.3.2004 zugestimmt. Es schafft eine Nachfolgeregelung für das zum Ende 2004 auslaufende InvZulG 1999.

Im Wesentlichen ist für die Jahre 2005 bis 2008 die Förderung von Erstinvestitionen in Betriebe des verarbeitenden Gewerbes und der produktionsnahen Dienstleistungen vorgesehen, wobei kleine und mittlere Unternehmen i.S. der Empfehlung der Europäischen Kommission besonders förderungsberechtigt sind.

Es gelten folgende Fördersätze:

  • Ausrüstungsinvestitionen
    1. Zulage von 12,5 % für die Anschaffung und Herstellung beweglicher Wirtschaftsgüter in großen Betrieben im Fördergebiet ohne Besonderheiten und in der Arbeitsmarktregion Berlin
    2. Zulage von 15 % für die Anschaffung und Herstellung beweglicher Wirtschaftsgüter in großen Betrieben im Randgebiet des Fördergebiets
    3. Zulage von 25 % für die Anschaffung und Herstellung beweglicher Wirtschaftsgüter in kleinen und mittleren Betrieben im Fördergebiet ohne Besonderheiten
    4. Zulage von 27,5 % für die Anschaffung und Herstellung beweglicher Wirtschaftsgüter in kleinen und mittleren Betrieben im Randgebiet des Fördergebiets
    5. Zulage von 20 % für die Anschaffung und Herstellung beweglicher Wirtschaftsgüter in kleinen und mittleren Betrieben in der Arbeitsmarktregion Berlin
    6. Summe der finanziellen Auswirkungen bei den betrieblichen Ausrüstungsinvestitionen