Ausgabe 17/2004
Gesetzgebung vom 22.04.2004

Investitionszulagengesetz 2005 im Überblick

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 4.3.2004 das Investitionszulagengesetz 2005 (InvZulG 2005) angenommen. Der Bundesrat stimmte dem Gesetz am 12.3.2004 zu.

Das InvZulG 2005 führt nur im Bereich der betrieblichen Investitionen in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes und der produktionsnahen Dienstleistungen die Ende 2004 auslaufende Förderung des § 2 InvZuIG 1999 bis Ende 2006 fort.

Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden im innerörtlichen Bereich werden - abweichend vom InvZulG 1999 - durch das InvZulG 2005 nicht mehr gefördert.

Gesetzesinhalt ist im Wesentlichen Folgendes:

  1. Förderung von Erstinvestitionen in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes und der produktionsnahen Dienstleistungen: Begünstigte Investitionen sind die Anschaffung/Herstellung:
  2. neuer beweglicher abnutzbarer Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens oder
  3. neuer betrieblicher Gebäude.
  • Investitionsbeginn: nach dem 24.3.2004 und vor dem 1.1.2007 oder
  • Investitionsabschluss:

    • nach dem 31.12.2004 und vor dem 1.1.2007 oder
    • nach dem 31.12.2006, soweit vor dem 1.1.2007 Teilherstellungskosten entstanden oder im Fall der Anschaffung Teillieferungen erfolgt sind.
  • Erhöhte Investitionszulage für kleine und mittlere Unternehmen, sofern diese einen begünstigten Betrieb i.S. der Tz. 1 unterhalten.
  • Bescheinigungsverfahren in folgenden Fällen der Nutzungsüberlassung: