Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 4.3.2004 das
Das
Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden im innerörtlichen
Bereich werden - abweichend vom InvZulG 1999 - durch das
Gesetzesinhalt ist im Wesentlichen Folgendes:
Investitionsabschluss:
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