Die Bundesregierung hat am 24.02.2016 den „Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung“ (Investmentsteuerreformgesetz - InvStRefG) beschlossen.
Wesentliche Ziele der Reform des Investmentsteuerrechts sind:
Darüber hinaus sollen Gestaltungen zur Umgehung der Dividendenbesteuerung (sog. Cum/Cum-Geschäfte) über Investmentfonds und in der Direktanlage verhindert werden.
Das geltende Investmentsteuerrecht ist komplex und stellt hohe Anforderungen für die Besteuerung der Anleger von Publikums-Investmentfonds. Der Gesetzesentwurf enthält daher ein grundlegend reformiertes Besteuerungssystem für Publikums-Investmentfonds. Statt bisher bis zu 33 Besteuerungsgrundlagen brauchen die Anleger für ihre Steuererklärung zukünftig nur noch vier Angaben:
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