Ausgabe 10/2016
Gesetzgebung vom 08.03.2016

Investmentsteuerreform ist im Gesetzgebungsverfahren

Die Bundesregierung hat am 24.02.2016 den „Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung“ (Investmentsteuerreformgesetz - InvStRefG) beschlossen.

Überblick

Wesentliche Ziele der Reform des Investmentsteuerrechts sind:

  • EU-rechtliche Risiken sollen ausgeräumt werden.
  • Einzelne erkannte aggressive Steuergestaltungen sollen verhindert und die Gestaltungsanfälligkeit des Investmentsteuerrechts soll insgesamt reduziert werden.
  • Der Aufwand für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen auf Seiten der Wirtschaft und der Bürger einerseits sowie der Kontrollaufwand der Verwaltung andererseits soll in den Massenverfahren bei Publikums-Investmentfonds und deren Anlegern erheblich verringert werden.

Darüber hinaus sollen Gestaltungen zur Umgehung der Dividendenbesteuerung (sog. Cum/Cum-Geschäfte) über Investmentfonds und in der Direktanlage verhindert werden.

Das geltende Investmentsteuerrecht ist komplex und stellt hohe Anforderungen für die Besteuerung der Anleger von Publikums-Investmentfonds. Der Gesetzesentwurf enthält daher ein grundlegend reformiertes Besteuerungssystem für Publikums-Investmentfonds. Statt bisher bis zu 33 Besteuerungsgrundlagen brauchen die Anleger für ihre Steuererklärung zukünftig nur noch vier Angaben:

  • Höhe der Ausschüttung
  • Wert des Fondsanteils am Jahresanfang
  • Wert des Fondsanteils am Jahresende