Ausgabe 28/2016
Gesetzgebung vom 12.07.2016

Investmentsteuerreform verabschiedet

Der Bundestag hat am 09.06.2016 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Investmentbesteuerung, das sog. Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG), i.d.F. der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks. 18/8739) verabschiedet. Der Bundesrat hat dem Gesetz schließlich am 08.07.2016 zugestimmt (BR-Drucks. 320/16, Beschluss).

Mit der Reform der Investmentbesteuerung sollen

  • EU-rechtliche Risiken ausgeräumt werden,
  • einzelne Steuersparmodelle verhindert werden,
  • steuerliches Gestaltungspotential eingeschränkt werden,
  • administrativer Aufwand abgebaut werden und
  • Systemfehler des geltenden Rechts korrigiert werden.

Das geltende Investmentsteuerrecht ist komplex und stellt hohe Anforderungen an die Besteuerung der Anleger von Publikums-Investmentfonds. Die nun beschlossene Reform enthält daher ab 2018 ein grundlegend reformiertes Besteuerungssystem für Publikums-Investmentfonds.

Außerdem adressiert der Gesetzentwurf u.a. die Problematik der sog. Cum/Cum-Geschäfte und weiterer Gestaltungsmodelle.

Besteuerung auf Fondsebene

Wie bereits im Gesetzentwurf vorgesehen, soll es im Bereich der Investmentsteuer zwei voneinander unabhängige Besteuerungssysteme für Publikums-Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds geben.