Der Bundestag hat am 09.06.2016 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Investmentbesteuerung, das sog. Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG), i.d.F. der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks. 18/8739) verabschiedet. Der Bundesrat hat dem Gesetz schließlich am 08.07.2016 zugestimmt (BR-Drucks. 320/16, Beschluss).
Mit der Reform der Investmentbesteuerung sollen
Das geltende Investmentsteuerrecht ist komplex und stellt hohe Anforderungen an die Besteuerung der Anleger von Publikums-Investmentfonds. Die nun beschlossene Reform enthält daher ab 2018 ein grundlegend reformiertes Besteuerungssystem für Publikums-Investmentfonds.
Außerdem adressiert der Gesetzentwurf u.a. die Problematik der sog. Cum/Cum-Geschäfte und weiterer Gestaltungsmodelle.
Besteuerung auf Fondsebene
Wie bereits im Gesetzentwurf vorgesehen, soll es im Bereich der Investmentsteuer zwei voneinander unabhängige Besteuerungssysteme für Publikums-Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds geben.
Testen Sie "STEUER-TELEX" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|