Ausgabe 30/2006
Gesetzgebung vom 27.07.2006

InvZulG 2007 verabschiedet

Der Bundesrat hat am 07.07.2006 dem InvZulG 2007 zugestimmt. Es tritt an die Stelle des Ende 2006 auslaufenden InvZulG 2005. Hinsichtlich der förderfähigen Wirtschaftsgüter und der Fördersätze ergeben sich keine Änderungen. Die Förderbedingungen wurden jedoch an die höheren Anforderungen der EU-Kommission angepasst. Hervorzuheben ist die Aufnahme des Beherbergungsgewerbes in die begünstigten Wirtschaftszweige. Dagegen werden Leasinginvestitionen nicht mehr gefördert und Teile von Berlin verlieren ihren Status als Fördergebiet. Der Förderzeitraum umfasst die Jahre 2007 bis 2009. Das Gesetz steht noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die EU-Kommission und kann erst danach in Kraft treten.