Nahezu zeitgleich haben drei FG ihre Einschätzung zur Besteuerung von ausländischen Investmentfonds getroffen. Dabei kommen sie zu einer gegenteiligen Auslegung, inwieweit die Pauschalbesteuerung für Auslandsfonds zulässig ist.
Die ehemalige pauschale Besteuerung von Erträgen aus ausländischen Investmentfonds hat gegen die Kapitalverkehrsfreiheit des Gemeinschaftsrechts verstoßen. Das betraf sog. schwarze Fonds, bei denen eine pauschale positive Gewinnbesteuerung erfolgte, selbst wenn die Kursentwicklung des Fonds negativ war. Diese überhöhten Gewinne unterlagen als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer. Geregelt war die pauschale Besteuerung im Auslandsinvestment-Gesetz (AuslInvG). Das AuslInvG differenzierte hinsichtlich des Besteuerungsumfangs der Erträge danach, ob
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