Ausgabe 49/2011
Thema der Woche vom 08.12.2011

Ist die Erstattung von Körperschaftsteuerguthaben ohne "Soli" verfassungswidrig?

Mit Beschluss vom 10.08.2011 (I R 39/10) hat der BFH dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob es den allgemeinen Gleichheitssatz und die Grundsätze rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes verletzt, dass die Rückzahlung des Körperschaftsteuerguthabens weder die Bemessungsgrundlage zum Solidaritätszuschlag mindert noch ein vergleichbarer Anspruch auf Auszahlung eines Solidaritätszuschlagguthabens nach einer anderen Vorschrift besteht. Es wird die Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 3 SolZG insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als Auszahlungen des Körperschaftsteuerguthabens gem. § 37 Abs. 5 KStG 2002 i.d.F. des SEStEG die Bemessungsgrundlage zum Solidaritätszuschlag nicht mindern und keine andere Vorschrift die Festsetzung eines Anspruchs auf ein Solidaritätszuschlagguthaben anordnet.

Telextipp

Diese Entscheidung ist für alle Kapitalgesellschaften bedeutsam, die Ende 2006 aus der Zeit des ehemaligen körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens bei der Umstellung auf das Halbeinkünfteverfahren noch über ein Körperschaftsteuerguthaben verfügen.

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