Das FG Hamburg hat mit seinem Beschluss vom 29.01.2013 - 4 K 270/11 bundesweit die erste Entscheidung in einem Klageverfahren gegen die im Jahr 2011 als Verbrauchsteuer eingeführte Kernbrennstoffsteuer getroffen. Der 4. Senat des FG ist von der Verfassungswidrigkeit des Kernbrennstoffsteuergesetzes (KernbrStG) überzeugt und wendet sich deshalb mit einem Normenkontrollverfahren an das BVerfG, das über die Ungültigkeit des KernbrStG entscheiden soll.
Geklagt haben die Energiekonzerne und Kernkraftwerksbetreiber
E.ON und RWE, die bereits zuvor in vorläufigen Verfahren vor den
FG München und Hamburg Erfolge erzielten. Der Karlsruher Versorger
EnBW hatte hingegen mit einer ähnlichen Klage vor dem FG Baden-Württemberg
eine Niederlage erlitten (Urt. v. 11.01.2012 -
Zum 01.01.2011 - also noch vor dem Atomausstieg -
war das KernbrStG vom 08.12.2010, BGBl I 2010,
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