Durch Sachbezüge im Rahmen der gesetzlichen Freigrenze können an Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfreie Zuwendungen erbracht werden. In manchen Fällen bestehen Zweifel darüber, wann eine Zuwendung als Sachbezug zu werten ist und wann steuerpflichtiger Arbeitslohn in Geld vorliegt. In zwei aktuellen Urteilen hat der BFH zur Frage entschieden, ob es sich bei vom Arbeitgeber getragenen Kosten für eine private Zusatzkrankenversicherung um einen steuerfreien Sachbezug handelt.
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