Im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 ergaben sich für Wirtschaftsgüter bei den Anschaffungs- und Herstellungskosten bis 1.000 ı netto über den neuen § 6 Abs. 2 und 2a EStG geänderte AfA-Regeln. Ebenso wurde ein neuer Investitionsabzugsbetrag eingeführt, der sich auf die Sonder-AfA nach § 7g EStG auswirkt. Zur weiteren Anwendung der Regelungen in der Praxis erfolgten erste Hinweise in den neuen EStR 2008. Nachfolgend die wichtigsten Eckpunkte, die für die Bilanz und die EÜR-Rechnung gleichermaßen gelten.
Für nach dem 31.12.2007 angeschaffte, hergestellte oder ins Betriebsvermögen eingebrachte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gelten neue Regeln (§ 52 Abs. 16 Satz 17 EStG).
Testen Sie "STEUER-TELEX" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|