Ausgabe 28/2009
Thema der Woche vom 09.07.2009

Jahresabschluss 2008: Neue Bewertungsregeln für Wirtschaftsgüter

Im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 ergaben sich für Wirtschaftsgüter bei den Anschaffungs- und Herstellungskosten bis 1.000 ı netto über den neuen § 6 Abs. 2 und 2a EStG geänderte AfA-Regeln. Ebenso wurde ein neuer Investitionsabzugsbetrag eingeführt, der sich auf die Sonder-AfA nach § 7g EStG auswirkt. Zur weiteren Anwendung der Regelungen in der Praxis erfolgten erste Hinweise in den neuen EStR 2008. Nachfolgend die wichtigsten Eckpunkte, die für die Bilanz und die EÜR-Rechnung gleichermaßen gelten.

1. Die neuen Grundregeln

Für nach dem 31.12.2007 angeschaffte, hergestellte oder ins Betriebsvermögen eingebrachte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gelten neue Regeln (§ 52 Abs. 16 Satz 17 EStG).

  • Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 150 ı (netto) sind zwingend sofort in voller Höhe im Jahr der Anschaffung oder Herstellung als Betriebsausgaben abzusetzen. Die