Ausgabe 8/2011
Thema der Woche vom 24.02.2011

Jahresabschluss 2010: Bilanz oder Einnahmenüberschussrechnung?

Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) kam es für Einzelkaufleute - nicht jedoch für Personenhandelsgesellschaften wie OHG oder KG - zu einer Befreiung von der handelsrechtlichen Buchführungspflicht, so dass für einige mittelständische Unternehmen nunmehr eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) genügt, in der die laufenden Einnahmen und Ausgaben entsprechend ihrem Zufluss bzw. Abfluss erfasst werden. Da die handels- und steuerrechtlichen Schwellenwerte laut HGB und AO nunmehr identisch sind, lässt sich die Vereinfachung gleich zweifach nutzen. Insoweit bietet es sich für Einzelkaufleute im Rahmen der anstehenden Jahresabschlussarbeiten für das Wirtschaftsjahr 2010 an, die Frage der Gewinnermittlung laut Bilanz oder durch EÜR zu überprüfen. Dafür ist es noch nicht zu spät, solange noch keine Abschlussbilanz erstellt worden ist.

Die geänderte Rechtslage