Ausgabe 37/2020
Thema der Woche vom 09.09.2020

Jahresabschluss: Auswirkungen der Corona-Krise!

Auswirkungen auf den Jahresabschluss

Die andauernde Corona-Krise hat sich durch das weltweite Herunterfahren der Wirtschaft unmittelbar auf viele Unternehmen ausgewirkt und zu Umsatzeinbrüchen oder Produktionsengpässen geführt. Buchhalterisch zeigen sich jedoch auch die mittelbaren Auswirkungen auf die Bilanzierung von Vermögensgegenständen, wie beispielsweise Forderungen oder Verbindlichkeiten. Vor diesem Hintergrund stellt sich zunächst die Frage, welche Art von Ereignis der Ausbruch des Coronavirus darstellt.

Grundsätzlich wird im Rahmen der Bilanzierung von Vermögensgegenständen zwischen sog. wertaufhellenden und wertbegründenden Ereignissen unterschieden. Wertbegründende Ereignisse stellen Ereignisse dar, die erst nach dem Bilanzstichtag eintreten. Dies hat zur Folge, dass aufgrund des Stichtagsprinzips gem. § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB eine Berücksichtigung erst im folgenden Wirtschaftsjahr erfolgt. Wertaufhellende Ereignisse sind Ereignisse, die zwar zwischen dem Bilanzstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt werden, jedoch bereits vor dem Bilanzstichtag stattgefunden haben. Solche werterhellenden Ereignisse werden somit bereits bei der Erstellung des aktuellen Jahresabschlusses berücksichtigt.