Jahressteuergesetz
2009: Ein Füllhorn weiterer Änderungen
Das vom Bundestag am 28.11.2008
in 2. und 3. Lesung beschlossene JStG 2009 wurde im Vergleich zum
vorherigen Regierungsentwurf noch um einige wesentliche Punkte ergänzt.
Da hierbei vor allem Wünsche des Bundesrats umgesetzt worden sind,
ist mit einer Zustimmung der Länderkammer am 19.12.2008 zu rechnen.
Wie bereits aus den vergangenen Jahren gewohnt, wird das Omnibusgesetz
kurz vor Jahresende im BGBl veröffentlicht und gilt oftmals bereits
für den Veranlagungszeitraum 2008 oder in allen offenen Fällen.
Die nunmehr eingefügten Änderungen
sind insbesondere erneut eine Reihe von Anpassungen an die Abgeltungsteuer,
um das Verfahren für Anleger und Banken in der Praxis einfacher
zu gestalten. Hinzu kommen Angleichungen bei der Umsatzsteuer an
EU-Recht. Nachfolgend die wichtigsten Punkte für die Praxis im
Überblick: