Ausgabe 27/2018
Gesetzgebung vom 03.07.2018

Jahressteuergesetz 2018

Mit Datum vom 25.06.2016 hat das BMF den Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2018 veröffentlicht.

Mit dem Jahressteuergesetz 2018 sollen die noch in diesem Jahr fachlich gebotenen und zwingend notwendigen Rechtsänderungen im Steuerrecht erfolgen. Hierzu gehören:

  • notwendige Anpassungen an EU-Recht (z.B. Richtlinie (EU) 2017/2455 des Rates v. 05.12.2017 zu elektronischen Dienstleistungen) und
  • EuGH-Rechtsprechung (z.B. Rechtssache C-20/16 "Bechtel" zum Abzug von Vorsorgeaufwendungen) sowie
  • Umsetzung von Rechtsprechung des BVerfG (u.a. Beschl. v. 29.03.2017 - 2 BvL 6/11 zum Verlustabzug bei der KSt) und
  • des BFH (z.B. Urt. v. 07.12.2016 - I R 76/14 zum § 49 EStG).

Außerdem enthält das Gesetz Folgeänderungen und Anpassungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und setzt weiteren kurzfristigen fachlichen und redaktionellen Änderungsbedarf um. Die Verabschiedung ist noch im Herbst 2018 geplant. Dem Vernehmen nach handelt es sich beim Jahressteuergesetz 2018 nur um einen ersten Teil. Das BMF plant wohl Anfang 2019 die Umsetzung einer Reihe weiterer Änderungen.

Aus dem jetzigen Entwurf ist auf folgende Regelungen hinzuweisen:

  • Verweisänderung bei der steuerfreien betrieblichen Gesundheitsförderung3 Nr. 34 EStG). Es erfolgt eine Anpassung an das Präventionsgesetz vom 17.07.2015, BGBl I 2015, 1368 und das vorgesehene Zertifizierungsverfahren.