Das Jahressteuergesetz (
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, mehr Elektroautos auf die Straßen zu bringen, um damit eine maßgebliche Reduzierung der CO2-Emissionen und Schadstoffbelastungen durch den Straßenverkehr zu erreichen. Über die bereits bestehenden Anreize für Elektroautos sollen neue Förderungen geschaffen und bestehende steuerliche Anreize verlängert werden.
Der Regierungsentwurf sieht die Einführung eines neuen § 7c EStG vor, der eine Sonderabschreibung für rein elektrische Lieferfahrzeuge in Höhe von 50 % der Anschaffungskosten erlaubt. Somit könnten Unternehmen im Jahr der Anschaffung zusätzlich 50 % zu den regulären Abschreibungen steuerlich geltend machen.
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