Ausgabe 32/2019
Thema der Woche vom 07.08.2019

Jahressteuergesetz 2019 - Bundesregierung beschließt Regierungsentwurf

Das Jahressteuergesetz (JStG 2019) soll die bereits im Jahr 2018 in Kraft getretenen steuerlichen Regelungen zur Förderung der Elektromobilität weiter forcieren und weitergehende steuerliche Anreize setzen. Es sollen erhebliche Vorteile für Steuerpflichtige entstehen, wie beispielsweise eine 50%ige Sonderabschreibung auf den Anschaffungspreis von elektronischen Lieferfahrzeugen oder eine Halbierung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung bei Miete oder Leasing von Elektrofahrzeugen. Nachfolgend werden die wichtigsten geplanten Änderungen thematisiert.

Steuerliche Förderung klimafreundlichen Verhaltens

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, mehr Elektroautos auf die Straßen zu bringen, um damit eine maßgebliche Reduzierung der CO2-Emissionen und Schadstoffbelastungen durch den Straßenverkehr zu erreichen. Über die bereits bestehenden Anreize für Elektroautos sollen neue Förderungen geschaffen und bestehende steuerliche Anreize verlängert werden.

Der Regierungsentwurf sieht die Einführung eines neuen § 7c EStG vor, der eine Sonderabschreibung für rein elektrische Lieferfahrzeuge in Höhe von 50 % der Anschaffungskosten erlaubt. Somit könnten Unternehmen im Jahr der Anschaffung zusätzlich 50 % zu den regulären Abschreibungen steuerlich geltend machen.

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