Ausgabe 44/2020
Gesetzgebung vom 28.10.2020

Jahressteuergesetz 2020: Stellungnahme des Bundesrats und Gegenäußerung der Bundesregierung

Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am 09.10.2020 ausführlich mit den Regierungsplänen für das Jahressteuergesetz 2020 auseinandergesetzt. In seiner Stellungnahme zeigt er zahlreichen Änderungsbedarf am Regierungsentwurf auf - vor allem im Einkommensteuergesetz und der Abgabenordnung. Über die Inhalte des Regierungsentwurfs hatten wir ausführlich informiert (STX 2020, 580). Zu den Änderungs- und Ergänzungsvorschlägen des Bundesrats hat die Bundesregierung bereits in ihrer Gegenäußerung vom 21.10.2020 Stellung genommen (BT-Drucks. 19/23551). Nachfolgend erfahren Sie, in welchen Bereichen Änderungen zu erwarten sind und in welchen eher nicht.

Gesellschaftliches Engagement honorieren

Der Bundesrat wiederholt seine schon mehrfach geäußerte Forderung an Bundesregierung und Bundestag, ehrenamtliches Engagement steuerlich besser zu honorieren. Dazu soll u.a. die Übungsleiterpauschale auf 3.000 € steigen, die Ehrenamtspauschale auf 840 €. Beide waren zuletzt im Veranlagungszeitraum für 2013 angepasst worden. Eine Umsetzung dieser Maßnahmen ist aufgrund der Zustimmung der Bundesregierung wohl kurzfristig zu erwarten.

Arbeiten im Homeoffice steuerlich berücksichtigen?