Ausgabe 51/2020
Gesetzgebung vom 16.12.2020

Jahressteuergesetz 2020 vor dem Abschluss

Noch vor dem Jahreswechsel wollen Bundestag und Bundesrat in ihren Sitzungen am 16. bzw. 18.12.2020 den Weg für das Jahressteuergesetz 2020 freimachen. Über die Inhalte des Gesetzentwurfs (BR-Drucks. 503/20) hatten wir bereits in einer früheren Ausgabe (Nr. 38) berichtet (STX 2020, 580): Die Regelung, nach der Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld steuerfrei bleiben (§ 3 Nr. 28a EStG), wird bis Ende 2021 verlängert. Zudem gibt es Verbesserungen beim Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) und bei der verbilligten Vermietung, insbesondere an Angehörige (§ 21 Abs. 2 EStG), sowie zahlreiche weitere Neuerungen.

Der Bundesrat hatte ergänzend u.a. Verbesserungen für das Ehrenamt und die Berücksichtigung der Kosten für das Homeoffice gefordert (vgl. dazu STX 2020, 675 und BT-Drucks. 19/23551). Diese Wünsche werden nach den Beschlüssen des federführenden Finanzausschusses im Bundestag nun offenbar erfüllt. Die Koalitionsfraktionen haben in ihrer Sitzung am 09.12.2020 insgesamt 42 Änderungsanträge zum Jahressteuergesetz mit ihrer Mehrheit beschlossen und zum Bestandteil ihrer Beschlussempfehlung gemacht (BT-Drucks. 19/25160).

Zu den wichtigsten Änderungen gehören (Pressemitteilung v. 10.12.2020, Heute im Bundestag (hib) Nr. 1370/2020):

Einführung einer Homeoffice-Pauschale