Ausgabe 32/2022
Gesetzgebung vom 10.08.2022

Jahressteuergesetz 2022 - Referentenentwurf

Das BMF hat Ende Juli den Referentenentwurf für ein "Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)" veröffentlicht. Der Entwurf enthält - wie bei Jahressteuergesetzen üblich - einen Mix von unterschiedlichsten Einzelregelungen aus verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts, bei denen der Gesetzgeber fachlich notwendigen Gesetzgebungsbedarf sieht.

Vorgesehen sind insbesondere notwendige Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des BFH. Darüber besteht laut dem Entwurf ein Erfordernis zur Umsetzung eines unvermeidlich entstandenen technischen Regelungsbedarfs. Hierzu gehören Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen sowie sonstiger redaktioneller Änderungsbedarf. Umgesetzt werden aber auch einige (entlastende) Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung.

Hinzuweisen ist insbesondere auf folgende geplante Änderungen in der Einkommensteuer:

  • Nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG kann die Gebäude-AfA bisher in begründeten Ausnahmefällen nach einer tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer bemessen werden. Diese Ausnahmeregelung soll ab 2023 aufgehoben werden. Im Gegenzug soll der lineare AfA-Satz für neue Wohngebäude von 2 % ab 2024 auf 3 % (§ 7 Abs. 4 Satz 1 EStG) angehoben werden.