Am 02.12.2022 hat der Bundestag das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen (i.d.F. der Beschlussempfehlung, BT-Drucks. 20/4729). Die Zustimmung durch den Bundesrat ist für Mitte Dezember vorgesehen. Das Paket enthält - wie bei Jahressteuergesetzen üblich - einen Mix von unterschiedlichsten Einzelregelungen aus verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts. Über die wichtigsten Vorhaben des Gesetzentwurfs hatten wir Sie bereits in einer früheren Ausgabe informiert (Thema der Woche, STX 38/2022, 578). Der Gesetzesbeschluss enthält allerdings zahlreiche Abweichungen und Ergänzungen. Einige Änderungen beruhen auf Anregungen des Bundesrats. Weitere Änderungen sind noch vom Finanzausschuss des Bundestags kurz vor dem Abschluss des Verfahrens eingefügt worden.
Auf die nachfolgenden Regelungen ist insbesondere hinzuweisen:
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