Mit dem "Gesetzentwurf zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" (BR-Drucks. 372/18) sollen insbesondere gesetzliche Regelungen zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Onlinehandel eingeführt werden. Zukünftig sollen Betreiber von elektronischen Marktplätzen Angaben ihrer Händler vorhalten müssen und für nicht abgeführte Umsatzsteuer aus Verkäufen auf ihren Marktplätzen in Haftung genommen werden können.
Daneben enthält das Gesetz als sog. Jahressteuergesetz auch im ertragsteuerlichen Bereich vielfältige Änderungen und Anpassungen. Folgende Regelungen können hervorgehoben werden:
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