Ausgabe 40/2018
Gesetzgebung vom 02.10.2018

Jahressteuergesetz im Bundesrat

Mit dem "Gesetzentwurf zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" (BR-Drucks. 372/18) sollen insbesondere gesetzliche Regelungen zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Onlinehandel eingeführt werden. Zukünftig sollen Betreiber von elektronischen Marktplätzen Angaben ihrer Händler vorhalten müssen und für nicht abgeführte Umsatzsteuer aus Verkäufen auf ihren Marktplätzen in Haftung genommen werden können.

Daneben enthält das Gesetz als sog. Jahressteuergesetz auch im ertragsteuerlichen Bereich vielfältige Änderungen und Anpassungen. Folgende Regelungen können hervorgehoben werden:

  • Förderung der Elektromobilität durch Halbierung der Bemessungsgrundlage von 1,0 % auf 0,5 % bei der privaten Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen bei der Dienstwagenbesteuerung,
  • verfassungskonforme Regelung des Verlustabzugs bei Kapitalgesellschaften,
  • Aufnahme der Steuer-Identifikationsnummer des Kindes in den Kinderzulage-Anträgen, um den Datenabgleich zwischen Finanzbehörden zu vereinfachen,
  • Folgeänderungen, u.a. zum Investmentsteuerreformgesetz, zum Betriebsrentenstärkungsgesetz und zum Zweiten und Dritten Pflegestärkungsgesetz.