Kabinett
beschließt Eckpunkte zur Unternehmenssteuerreform
Im Einzelnen hat sich das Bundeskabinett auf folgende Eckpunkte
für eine Reform verständigt:
Die bisherige Körperschaftsteuer
und Gewerbesteuer werden durch eine föderale und eine kommunale Unternehmenssteuer
ersetzt. Beide Steuern bekommen darüber hinaus eine gemeinsame,
einheitliche Bemessungsgrundlage.
Die nominale steuerliche Gesamtbelastung der Körperschaften
wird von heute etwa 38,65 % auf knapp unter 30 % gesenkt. Neben
den Körperschaften werden auch die der Einkommensteuer unterliegenden Personenunternehmen
von der Reform profitieren. Es wird geprüft, ob dies durch eine
Investitionsrücklage oder generelle Begünstigung des im Unternehmen
einbehaltenen Gewinns geschehen kann.
Geprüft werden auch Maßnahmen gegen den Verlust
von Steuersubstrat durch Fremdfinanzierung und zur Verstetigung
der kommunalen Finanzen.
Es soll ferner eine Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge
eingeführt werden.
Bei der Erbschaftsteuer soll die Unternehmensnachfolge
erleichtert werden, indem bei Fortführung des Unternehmens eine
steuerliche Privilegierung gelten soll.
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