Ausgabe 29/2006
Gesetzgebung vom 20.07.2006

Kabinett beschließt Eckpunkte zur Unternehmenssteuerreform

Im Einzelnen hat sich das Bundeskabinett auf folgende Eckpunkte für eine Reform verständigt:

  1. Die bisherige Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer werden durch eine föderale und eine kommunale Unternehmenssteuer ersetzt. Beide Steuern bekommen darüber hinaus eine gemeinsame, einheitliche Bemessungsgrundlage.
  2. Die nominale steuerliche Gesamtbelastung der Körperschaften wird von heute etwa 38,65 % auf knapp unter 30 % gesenkt. Neben den Körperschaften werden auch die der Einkommensteuer unterliegenden Personenunternehmen von der Reform profitieren. Es wird geprüft, ob dies durch eine Investitionsrücklage oder generelle Begünstigung des im Unternehmen einbehaltenen Gewinns geschehen kann.
  3. Geprüft werden auch Maßnahmen gegen den Verlust von Steuersubstrat durch Fremdfinanzierung und zur Verstetigung der kommunalen Finanzen.
  4. Es soll ferner eine Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge eingeführt werden.
  5. Bei der Erbschaftsteuer soll die Unternehmensnachfolge erleichtert werden, indem bei Fortführung des Unternehmens eine steuerliche Privilegierung gelten soll.