Im Schatten der Diskussionen um das vorläufig nicht freigegebene Wachstumschancengesetz hat das Bundeskabinett den Entwurf zur Umsetzung der internationalen Mindesteuer und das sog. Zukunftsfinanzierungsgesetz auf den Weg gebracht. Beide Gesetzesvorhaben wurden im Steuer-Telex 2023 bereits angekündigt; sie sollen noch vor Jahresablauf beschlossen werden und ab 2024 gelten.
Kurzfassung
Der Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union (Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz - MinBestRL-UmsG) enthält im Schwerpunkt die europarechtlich vorgegebene Einführung einer Mindeststeuer für Unternehmen mit mehr als 750 Mio. € Umsatz. Sie werden verpflichtet, mit unter 15 % besteuerte Gewinne nachzuversteuern. Im Steuer-Telex wurde darüber zuletzt in der Ausgabe 30/2023 berichtet. Größere Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf sind in der Kabinettfassung nicht enthalten.
Neben der Mindeststeuer enthält der Gesetzentwurf aber noch sog. Begleitmaßnahmen. Hier hat die Bundesregierung im letzten Moment noch Änderungen vorgenommen:
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