Ausgabe 19/2005
Gesetzgebung vom 12.05.2005

Kabinettsbeschlüsse zur Unternehmens- und Erbschaftsteuerreform

Das Bundeskabinett hat am 4.5.2005 die Gesetzesentwürfe zur Verbesserung der steuerlichen Standortbedingungen und zur Sicherung der Unternehmensnachfolge verabschiedet. Die Gesetzgebungsverfahren sollen - vorbehaltlich eines Vermittlungsverfahrens - vor der Sommerpause abgeschlossen werden. Die Entwürfe enthalten im Einzelnen folgende Regelungen:

  • Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab dem Veranlagungszeitraum 2006 von jetzt 25 % auf 19 %.
  • Erhöhung des Anrechnungsfaktors bei der Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer von derzeit 1,8 auf 2,0.
  • Verluste, die über einen Sockelbetrag von 1 Mio. ı hinausgehen, sollen künftig nur noch zu 50 % statt bisher zu 60 % abgezogen werden können.
  • Beschränkung der Verrechnung von Verlusten aus Steuerstundungsmodellen, die den Anlegern Verluste vermitteln, insbesondere Geschlossene Immobilienfonds, Schiffsbeteiligungen (soweit sie noch Verluste vermitteln), Medien-, Leasing-, Wertpapierhandels-, Videogame- und New Energy Fonds.
  • Hälftige Besteuerung von aus der Aufdeckung von stillen Reserven durch die Veräußerung von betrieblichen Grundstücken und Gebäuden resultierenden Gewinnen für einen Zeitraum von drei Jahren.
  • Erlass der Erbschaftsteuer, wenn der Erwerber den Betrieb über zehn Jahre fortführt.

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