Ausgabe 23/2010
Gesetzgebung vom 10.06.2010

Kabinettsbeschluss zum Jahressteuergesetz 2010

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 19.05.2010 den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2010 (JStG 2010) beschlossen. Der Gesetzentwurf enthält eine Vielzahl thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbundener Einzelmaßnahmen in 29 Artikeln, die überwiegend technischen Charakter haben. Das Gesetzgebungsverfahren soll im Herbst 2010 abgeschlossen werden und die Regelungen grundsätzlich am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Auf die nachfolgenden Regelungen im Entwurf des JStG 2010 wird besonders hingewiesen:

1. Einkommensteuer

  • Aufhebung der Befristung für die Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung von Binnenschiffen (§ 6b, § 52 EStG):

    An der Investitionsförderung nach § 6b EStG soll weiter festgehalten werden. Nach bisheriger Rechtslage besteht für die Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung von Binnenschiffen eine Befristung bis einschließlich 2010. Diese Befristung wird aufgehoben, da der Förderungszweck weiter fortbesteht.

  • Anwendung des Teilabzugsverbots, auch wenn nur die Absicht zur Erzielung von Einnahmen vorliegt (§ 3c, § 3 Nr. 40 EStG):