Das Bundeskabinett hat am 08.08.2007 den Entwurf zum Jahressteuergesetz
2008 beschlossen und damit ein Bündel kleinerer Änderungen sowie
einige wichtige Neuerungen auf den Weg gebracht (vgl. STX-Ausgabe
26/2007, 402). Die erste Lesung im Bundestag ist für den 21.09.2007,
die Abschlussberatung im Finanzausschuss für den Oktober und die
Verabschiedung durch den Bundesrat am 30.11.2007 geplantDas Jahressteuergesetz 2008 wird zurzeit wegen der Verschärfung
des § 42AO von Steuerexperten und Wirtschaftsverbänden heftig
kritisiert. Nach dem jetzigen Gesetzentwurf könnten Finanzämter
bei "ungewöhnlichen Steuergestaltungen" von den Steuerpflichtigen
einen Beweis dafür verlangen, dass die Gestaltungen auch anderen
Zwecken als der Steuerersparnis dienen. Es bleibt abzuwarten, ob
der Bundesrat das Jahressteuergesetz 2008 in dieser Form verabschieden
wird.
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