Ausgabe 33/2007
Gesetzgebung vom 16.08.2007

Kabinettsentwurf zum Jahressteuergesetz 2008

Das Bundeskabinett hat am 08.08.2007 den Entwurf zum Jahressteuergesetz 2008 beschlossen und damit ein Bündel kleinerer Änderungen sowie einige wichtige Neuerungen auf den Weg gebracht (vgl. STX-Ausgabe 26/2007, 402). Die erste Lesung im Bundestag ist für den 21.09.2007, die Abschlussberatung im Finanzausschuss für den Oktober und die Verabschiedung durch den Bundesrat am 30.11.2007 geplant Das Jahressteuergesetz 2008 wird zurzeit wegen der Verschärfung des § 42 AO von Steuerexperten und Wirtschaftsverbänden heftig kritisiert. Nach dem jetzigen Gesetzentwurf könnten Finanzämter bei "ungewöhnlichen Steuergestaltungen" von den Steuerpflichtigen einen Beweis dafür verlangen, dass die Gestaltungen auch anderen Zwecken als der Steuerersparnis dienen. Es bleibt abzuwarten, ob der Bundesrat das Jahressteuergesetz 2008 in dieser Form verabschieden wird.