Erfolgen unangemessene überhöhte Zahlungen einer GmbH an nahe Angehörige der Gesellschafter, liegt regelmäßig eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vor. Ob daneben auch Schenkungsteuer anfällt, hatte der BFH bereits im Jahr 2007 im Verhältnis zwischen Gesellschafter und der nahestehenden Person grundsätzlich abgelehnt. Allerdings konnte bislang eine freigiebige Zuwendung im Verhältnis zwischen GmbH und der nahestehenden Person vorliegen.
In den beiden Verfahren
Im Verfahren II R 54/15 war der Kläger der alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer einer GmbH. Sämtliche Anteile dieser GmbH hielt seine Ehefrau. Der Kläger vermietete an die GmbH Maschinen und Geräte sowie ab November 2009 ein bebautes Grundstück. Die Mietverträge waren vom Kläger und seiner Ehefrau unterzeichnet.
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