Ausgabe 5/2018
Thema der Woche vom 30.01.2018
BFH, Urt. v. 13.09.2017 - II R 54/15; II R 32/16; II R 42/16

Kann eine vGA durch ein überhöhtes Entgelt Schenkungsteuer auslösen?

Erfolgen unangemessene überhöhte Zahlungen einer GmbH an nahe Angehörige der Gesellschafter, liegt regelmäßig eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vor. Ob daneben auch Schenkungsteuer anfällt, hatte der BFH bereits im Jahr 2007 im Verhältnis zwischen Gesellschafter und der nahestehenden Person grundsätzlich abgelehnt. Allerdings konnte bislang eine freigiebige Zuwendung im Verhältnis zwischen GmbH und der nahestehenden Person vorliegen.

BFH, Urt. v. 13.09.2017 - II R 54/15; II R 32/16; II R 42/16

Sachverhalt II R 54/15 und II R 32/16

In den beiden Verfahren II R 54/17 und II R 32/16 ging es um vergleichbare Sachverhalte bezüglich der Vermietung von Grundstücken und anderen Gegenständen durch die jeweiligen Kläger an eine GmbH. In beiden Sachverhalten lagen überhöhte Mietzinszahlungen vor. Ertragsteuerlich kam es daher zu entsprechenden vGA.

Im Verfahren II R 54/15 war der Kläger der alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer einer GmbH. Sämtliche Anteile dieser GmbH hielt seine Ehefrau. Der Kläger vermietete an die GmbH Maschinen und Geräte sowie ab November 2009 ein bebautes Grundstück. Die Mietverträge waren vom Kläger und seiner Ehefrau unterzeichnet.