Ausgabe 38/2019
Thema der Woche vom 18.09.2019
BFH, Urt. v. 07.05.2019 - VIII R 22/15, VIII R 31/15
BFH, Urt. v. 22.05.2019 - XI R 44/17

Kapitaleinkünfte: Neue Rechtsprechung zu Stückzinsen und Optionsprämien

Auch wenn die Einführung des Abgeltungsteuersystems nun schon über zehn Jahre her ist, gibt es immer noch in Details Klärungsbedarf und Themen mit aktueller Relevanz. Der BFH hat sich nun in zwei aktuellen Urteilen zu Einzelheiten bei der Besteuerung von Kapitalanlagen geäußert. Die Urteile betreffen einerseits die Behandlung von Stückzinsen nach Einführung der Abgeltungsteuer ab dem Veranlagungszeitraum 2009 (BFH, Urt. v. 07.05.2019 - VIII R 22/15 und VIII R 31/15). Ein weiteres aktuelles Urteil im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften betrifft die Entscheidung vom 22.05.2019 (XI R 44/17), in der es um die Behandlung von Optionsprämien als Anschaffungsnebenkosten von Aktien geht.

BFH, Urt. v. 07.05.2019 - VIII R 22/15, VIII R 31/15
BFH, Urt. v. 22.05.2019 - XI R 44/17

Stückzinsen nach Einführung der Abgeltungsteuer

Stückzinsen spielen eine Rolle bei der Veräußerung von Kapitalforderungen. Es handelt sich dabei um das vom Erwerber an den Verkäufer gezahlte Entgelt für die auf den Zeitraum bis zur Veräußerung entfallenden Zinsen des laufenden Zinszahlungszeitraums. Es werden also Zinsansprüche des Verkäufers im Rahmen des Kaufpreises abgegolten, die Zinsen werden vom Käufer vereinnahmt.