Ausgabe 43/2009
Thema der Woche vom 22.10.2009

Kapitallebensversicherungen: BMF-Anwendungserlass zu den Änderungen ab 2009

Die Besteuerungsregeln für Kapitallebensversicherungen haben sich ab 2009 verändert, da die Kapitaleinnahmen bei Zufluss der Abgeltungsteuer unterliegen und es über das Jahressteuergesetz 2009 zu neuen Kontrollen und Einschnitten bei unerwünschten Vertragskonditionen gekommen ist. Nun hat das BMF einen aktualisierten Anwendungserlass veröffentlicht (v. 01.10.2009 - IV C 1 - S 2252/07/0001). Hierin werden die ab 2009 geltenden steuerlichen Grundlagen erläutert. Das beinhaltet insbesondere:

  • die Definition eines schädlichen vermögensverwaltenden Versicherungsvertrags,
  • die Behandlung der Aufwendungen für den Erwerb einer gebrauchten Police,
  • die Vorgabe der Mindeststandards für die Absicherung der Risikoleistung,
  • die steuerlichen Folgen des Verkaufs eines Vertrags,
  • die Meldepflicht bei der Vermittlung eines ausländischen Vertrags,
  • die Abgrenzung zu einer Rentenversicherung,
  • die Folgen eines Wechsels der versicherten Person,
  • die Auswirkung der Elternzeit sowie
  • den Abzug von Werbungskosten.

Grundregeln zur Besteuerung ab 2009