Ausgabe 36/2023
Einkommensteuer Aktuell vom 06.09.2023
BFH, Beschl. v. 08.08.2023 - IX B 117/22, NV

Kein Anspruch auf Besteuerung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mit dem Abgeltungsteuertarif

NV: Die Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung privater Einkünfte aus Kapitalvermögen mit einem abgeltenden Sondertarif von 25 % ist in einem Rechtsstreit, in dem der Steuerpflichtige jene Besteuerung aus Gleichheitsgründen für die von ihm erzielten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung beansprucht, nicht klärungsfähig.

BFH, Beschl. v. 08.08.2023 - IX B 117/22, NV

Kurzfassung

Der Kläger sah sich durch § 32d Abs. 1 EStG in seinen Grundrechten, konkret im allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, verletzt, da er eine begünstigte Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar hielt. In der Konsequenz strebte er eine Besteuerung der von ihm erzielten Vermietungseinkünfte nach § 21 EStG mit einem Steuersatz von ebenfalls maximal 25 % an.

Der BFH wies die Nichtzulassungsbeschwerde, die auf § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO gestützt wurde, als unbegründet zurück. Die Rechtsfrage sei nicht klärungsfähig, da das Gericht im Revisionsverfahren keinen Vorlagebeschluss an das BVerfG fassen könne (Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG). Bei der Entscheidung des Rechtsstreits käme es auf die Gültigkeit von § 32d Abs. 1 des EStG, der die nach Ansicht der Kläger verfassungswidrige Begünstigung von nicht unter § 20 Abs. 8 EStG fallenden Einkünfte aus Kapitalvermögen regelt, nicht an.