NV: Ungeachtet der Frage, ob die Unrichtigkeit der Zinsfestsetzung im Hinblick auf die Höhe des Zinssatzes ab dem Verzinsungszeitraum 2014 offensichtlich gewesen wäre, kommt ein Erlass von Nachzahlungszinsen aus Billigkeitsgründen wegen Verfassungswidrigkeit des Zinssatzes für die Vollverzinsung für Verzinsungszeiträume von 2014 bis einschließlich 2018 nicht in Betracht.
In diesem Streitfall hat der BFH entschieden, dass die Ablehnung des vom Kläger beantragten Teilerlasses der Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer 2011 durch das Finanzamt keine Rechts- oder Ermessensfehler ausweist.
Testen Sie "STEUER-TELEX" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|