Kein
Sonderausgabenabzug bei einem Wirtschaftsüberlassungsvertrag
Nach der Neufassung des § 10
Abs. 1 Nr. 1a EStG durch das JStG 2008 vom 20.12.2007 (BGBl I 2007,
3150) sind auf einem Wirtschaftsüberlassungsvertrag beruhende Leistungen
des Nutzungsberechtigten an den Überlassenden nicht als Sonderausgaben
abziehbar.