Ausgabe 13/2014
Einkommensteuer Aktuell vom 27.03.2014
BFH, Urt. v. 17.10.2013 - III R 27/12

Kein Teilabzug privater Gebäudekosten durch eine auf dem Hausdach installierte Photovoltaikanlage

Wird eine Photovoltaikanlage auf dem Dach einer im Übrigen privat genutzten Halle betrieben, dann können anteilige Gebäudekosten nicht als Betriebsausgaben im Wege der sog. Aufwandseinlage bei der Ermittlung der gewerblichen Einkünfte des Betriebs "Stromerzeugung" berücksichtigt werden. Insbesondere kommt keine Aufteilung der Gebäudekosten nach dem Verhältnis der jeweils für die Nutzungsüberlassung der Halle und der Dachfläche tatsächlich erzielten oder abstrakt erzielbaren Mieten in Betracht.

BFH, Urt. v. 17.10.2013 - III R 27/12

Hinweis

Eine ausführliche Kommentierung dieser Entscheidung folgt im nächsten Thema der Woche (Ausgabe 14/2014).