Ausgabe 27/2014
Einkommensteuer Aktuell vom 03.07.2014
BFH, Urt. v. 20.03.2014 - VI R 35/12

Kein unterjähriger Wechsel zur Fahrtenbuchmethode

  1. Die Fahrtenbuchmethode bestimmt den Wert der Privatnutzung als Anteil an den gesamten Fahrzeugaufwendungen und an der gesamten Fahrleistung des Fahrzeugs.
  2. Die Fahrtenbuchmethode ist nur dann zugrunde zu legen, wenn der Arbeitnehmer das Fahrtenbuch für den gesamten Veranlagungszeitraum führt, in dem er das Fahrzeug nutzt; ein unterjähriger Wechsel von der 1-%-Regelung zur Fahrtenbuchmethode für dasselbe Fahrzeug ist nicht zulässig.
BFH, Urt. v. 20.03.2014 - VI R 35/12

Kurzfassung

Die Fahrtenbuchmethode ist nicht allein schon dann anzuwenden, wenn ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vorgelegt wird, das das Verhältnis der privaten Fahrten und der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu den übrigen Fahrten nachweist. Denn § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG setzt weiter voraus, dass zum einen der Wert der Privatnutzung als Teil der gesamten Kfz-Aufwendungen angesetzt wird und zum anderen die durch Belege nachzuweisenden Kosten die durch das Kfz insgesamt entstehenden Aufwendungen umfassen.