Ausgabe 7/2016
Thema der Woche vom 16.02.2016
FG Niedersachsen, Urt. v. 29.10.2015 - 5 K 80/15

Kein Vertrauensschutz für Subunternehmer in der Baubranche

Das FG Niedersachsen hat sich mit dem Vertrauensschutz für Bauleister auseinandergesetzt. Der Gesetzgeber hat in § 27 Abs. 19 Satz 2 UStG eine Regelung geschaffen, nach der sich ein Subunternehmer, der nachträglich auf Zahlung von Umsatzsteuer in Anspruch genommen wird, nicht auf Vertrauensschutz berufen kann. Ob diese Regelung mit höherrangigem Recht in Einklang steht, ist umstritten. Die FG beantworten diese Frage im vorläufigen Rechtsschutz bisher recht unterschiedlich. Nunmehr hat sich das FG Niedersachsen mit einem Urteil endgültig positioniert.

FG Niedersachsen, Urt. v. 29.10.2015 - 5 K 80/15

Ausgangslage

Mit Urteil vom 22.08.2013 - V R 37/10 (BStBl II 2014, 128) hatte der BFH entschieden, dass § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG einschränkend auszulegen ist. Nach dieser Entscheidung war für die Anwendung des Wechsels der Steuerschuldnerschaft entscheidend, dass eine Bauleistung auf der Eingangsseite auch wiederum in einen Bauleistungsausgangsumsatz mündete. Außerdem trat der BFH der damals herrschenden Verwaltungsauffassung entgegen, dass ein Leistungsempfänger nachhaltig Bauleistungen erbringe, wenn er mehr als 10 % seiner weltweiten Umsätze durch solche Leistungen erwirtschafte.