Das FG Niedersachsen hat sich mit dem Vertrauensschutz für Bauleister auseinandergesetzt. Der Gesetzgeber hat in § 27 Abs. 19 Satz 2 UStG eine Regelung geschaffen, nach der sich ein Subunternehmer, der nachträglich auf Zahlung von Umsatzsteuer in Anspruch genommen wird, nicht auf Vertrauensschutz berufen kann. Ob diese Regelung mit höherrangigem Recht in Einklang steht, ist umstritten. Die FG beantworten diese Frage im vorläufigen Rechtsschutz bisher recht unterschiedlich. Nunmehr hat sich das FG Niedersachsen mit einem Urteil endgültig positioniert.
Mit Urteil vom 22.08.2013 -
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