Der Vorsteuerabzug aus Rechnungen, die auf einem unberechtigten Steuerausweis gem. § 14c UStG beruhen, ist nicht zulässig. Der Vorsteuerabzug aus einer Vorausrechnung über den Kauf eines Blockheizkraftwerks, dessen Lieferung vom Verkäufer in betrügerischer Absicht von vornherein nicht beabsichtigt war, ist demnach nicht zulässig.
Kurzfassung
Das FG Münster hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob ein Vorsteuerabzug aus dem Kauf eines Blockheizkraftwerks im Rahmen eines sog. betrügerischen Schneeballsystems möglich ist. Der Kläger in dem Ausgangsverfahren war bereits unternehmerisch tätig. Er bestellte Anfang 2010 bei einer GmbH ein Blockheizkraftwerk mit einer Leistung von 40 kW. Der Kaufpreis betrug 35.700 ı brutto. Er zahlte diese Summe zeitnah zum Vertragsabschluss, ohne das Blockheizkraftwerk bereits erhalten zu haben. Über die Vorauszahlung besitzt der Kläger eine ordnungsgemäße Anzahlungsrechnung.
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