NV: Die fehlende Insolvenzsicherung und das damit einhergehende Risiko des (Wert-)Verlusts eines vom Arbeitgeber nicht erfüllten Lohnanspruchs führen nicht zum Zufluss von Arbeitslohn.
Kurzfassung
Die Klägerin zahlte ihren Arbeitnehmern ab 2008 verschiedene Gehaltsbestandteile, insbesondere Prämien und Weihnachtsgelder, nicht aus. Die jeweiligen Ansprüche sollten einem in der Zukunft noch einzurichtenden, im Zeitpunkt der Vereinbarung also noch nicht bestehenden, Zeitwertkonto gutgeschrieben werden. Entsprechende Wertguthabenkonten wurden ab November 2011 eingerichtet und durch einen Fremddienstleister verwaltet. Im März 2012 führte die Klägerin für alle Arbeitnehmer die nicht ausgezahlten Arbeitslöhne dann den jeweiligen Wertkonten zu.
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