Um die schrittweise Absenkung des Rentenniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung durch die Rentenreform 2001 und des Versorgungsniveaus durch das Versorgungsänderungsgesetz 2001 zu kompensieren, regelt § 10a EStG in Kombination mit §§ 79 ff. EStG die steuerliche Förderung einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge (sog. Riester-Förderung). Bei der "Riester-Rente" handelt es sich um eine private kapitalgedeckte Altersvorsorge, deren Beiträge vom Staat über eine progressionsunabhängige Zulage nach Abschn. XI EStG und steuerliche Abzüge im Rahmen des Sonderausgabenabzugs nach § 10a EStG gefördert werden. Neben der Zulageförderung können begünstigte Steuerpflichtige ihre Altersvorsorgebeiträge jährlich bis zu 2.100 € als Sonderausgaben in der Steuererklärung im Rahmen einer Günstigerprüfung geltend machen, § 10a Abs. 2 EStG.
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