Ausgabe 50/2022
Thema der Woche vom 14.12.2022
BFH, Urt. v. 29.09.2022 - IV R 18/19

Keine Anerkennung der geänderten Gewinnverteilungsabrede für den Fall der Nichtinvestition

Eine nach Ablauf des Abzugsjahres getroffene Gewinnverteilungsabrede, die für den Fall der Nichtinvestition eine vom bisher geltenden Gewinnverteilungsschlüssel abweichende Zuordnung des Gewinns aus der Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrags (IAB) trifft, ist steuerrechtlich nicht zu berücksichtigen.

BFH, Urt. v. 29.09.2022 - IV R 18/19

Hintergrund

Einzelne Steuerpflichtige, aber auch Personengesellschaften können nach § 7g Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 7 EStG für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens unter Einhaltung der gesetzlichen Höchstgrenzen (vgl. § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1b EStG) bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd durch einen sog. IAB im Jahr der Bildung abziehen. Dabei ist es irrelevant, ob der Gewinn durch eine Bilanz oder im Rahmen einer Einnahmenüberschussrechnung ermittelt wird (geregelt in § 7g Abs. 1 Satz 2 EStG).