Wird für Tiere des Anlagevermögens die Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG in Anspruch genommen, ist die Höhe der Gewinnminderung nicht durch einen zu erwartenden Schlachtwert begrenzt.
Kurzfassung
Bereits in seinem Urteil vom 04.06.1992 - IV R 101/90 (BStBl II 1993, 276) hat der BFH für Milchkühe entschieden, dass diese mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, ab Beginn ihrer Nutzung nach vollendeter Aufzucht aber vermindert um AfA anzusetzen sind (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG). Allerdings hat der BFH in diesem Urteil auch festgestellt, dass bei den genannten Tieren ein Schlachtwert zu berücksichtigen ist, und dies im Wesentlichen mit der zweifachen Zweckbestimmung der Nutzung dieser Tiere einerseits zur Produktion und andererseits als Schlachtvieh begründet.
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