Auch bei gesamtwirtschaftlich guter Wirtschaftslage kommt es dennoch immer wieder zu Betriebsstilllegungen und Werksschließungen. Um die Folgen solcher Massenentlassungen abzufedern, gibt es die Möglichkeit zur Überführung der Arbeitnehmer in eine eigenständige Transfergesellschaft sowie die Beantragung von Transferkurzarbeitergeld. In einem aktuellen Fall hatte der BFH sich mit der Frage zu befassen, wie vom Arbeitgeber gezahlte Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld steuerlich zu beurteilen sind. Namentlich ging es um die Frage, ob durch die Aufstockung laufender Arbeitslohn oder ermäßigt zu besteuernde Entschädigungen vorlagen.
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