Ausgabe 47/2010
Thema der Woche vom 25.11.2010

Keine Ist-Besteuerung für freiwillig bilanzierende Freiberufler

Eine Steuerberatungs-GmbH mit buchführungspflichtigen Umsätzen ist nicht zur Steuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten gem. § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG (Ist-Besteuerung) berechtigt. Denn für die Einkünfte der GmbH gelten die Regelungen nach dem KStG und die Gesellschafter erzielen keine Einkünfte nach § 18 EStG.

Auf den ersten Blick klingt der Tenor dieses BFH-Urteils vom 22.07.2010 (V R 4/09) wenig Aufsehen erregend. Nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH und den verschiedensten FG sowie einer gleichlautenden Verwaltungsauffassung ist er gut nachvollziehbar. Doch bei einem genaueren Hinschauen ist der Tenor eher spektakulär. Denn der BFH geht in seiner Entscheidung noch einen Schritt weiter: Auch Steuerberater, Steuerberatersozietäten und Angehörige anderer freier Berufe sind nicht mehr zur Ist-Besteuerung berechtigt, wenn sie freiwillig Bücher führen und ihren Gewinn durch Bestandsvergleich ermitteln. Voraussetzung für die günstige Ist-Besteuerung bei Umsätzen aus freiberuflicher Tätigkeit ist nämlich, dass der Unternehmer nicht buchführungspflichtig ist. Dementsprechend wäre es nicht folgerichtig, einem freiwillig bilanzierenden Unternehmer die Ist-Besteuerung zu gestatten.