Ausgabe 24/2014
Verfahrensrecht Aktuell vom 12.06.2014
FG Saarland, Beschl. v. 16.01.2014 - 2 V 1309/13, Beschw. zugelassen

Keine öffentliche Zustellung bei unzureichender Anschriftenermittlung

  1. Die - erst als letztes Mittel zulässige - öffentliche Zustellung eines Kindergeldaufhebungsbescheids nach nur zwei Postrückläufen im engen zeitlichen Zusammenhang und ohne formelle Zustellung sowie der einmaligen Nachfrage beim Einwohnermeldeamt ist nicht wirksam.
  2. Ein der Wiedereinsetzung gem. § 110 AO entgegenstehendes Verschulden eines sich länger im Ausland aufhaltenden Kindergeldberechtigten ist anzunehmen, wenn er - den Entwicklungen im Versandwesen nicht mehr ausreichend Rechnung tragend - lediglich der Deutschen Post AG, die vielfach keine behördlichen Briefsendungen mehr befördert, einen Nachsendeauftrag erteilt.
FG Saarland, Beschl. v. 16.01.2014 - 2 V 1309/13, Beschw. zugelassen

Kurzfassung

Um wirksam zu werden, muss ein Verwaltungsakt dem Empfänger zwingend nach § 122 AO bekanntgegeben werden. Bei Wegzug des Steuerpflichtigen ist aus rein praktischen Gründen aufgrund des fehlenden Briefkastens eine Zusendung schwierig. Ausgangspunkt des vorliegenden Beschlusses war der zweimalig erfolglose Zusendeversuch mit kurz danach erfolgter Melderegisterauskunft und anschließender öffentlicher Zustellung eines Verwaltungsakts.