Die Umsätze von Spielbanken sowie Unternehmern von Glücksspielen mit Gewinnmöglichkeit (z.B. Geldspielgeräte, Roulette u.a.) sind nach ständiger Rechtsprechung steuerpflichtig.
In einem AdV-Verfahren hielt das FG Münster mit Beschluss vom 27.12.2021 (5 V 2705/21 U) im Hinblick auf den zum 01.07.2021 in Kraft getretenen
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