Ausgabe 35/2022
Umsatzsteuer Aktuell vom 31.08.2022
FinMin Mecklenburg-Vorpommern, Erlass v. 25.05.2022 - S 7165-00000-2022/001

Keine Steuerbefreiung für Glücksspielumsätze mit Gewinnmöglichkeit

Die Umsätze von Spielbanken sowie Unternehmern von Glücksspielen mit Gewinnmöglichkeit (z.B. Geldspielgeräte, Roulette u.a.) sind nach ständiger Rechtsprechung steuerpflichtig.

In einem AdV-Verfahren hielt das FG Münster mit Beschluss vom 27.12.2021 (5 V 2705/21 U) im Hinblick auf den zum 01.07.2021 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) bei summarischer Prüfung die Umsatzsteuerpflicht von terrestrischen Geldspielumsätzen, bei denen Spieler in Spielhallen körperlich anwesend sind, im Vergleich zum virtuellen Automatenspiel für zweifelhaft. Mit Wirkung ab 01.07.2021 sind nach § 22a GlüStV virtuelle Automatenspiele unter bestimmten Voraussetzungen im Internet erlaubt. Diese unterliegen nach §§ 36 ff. RennwLottG i.d.F. vom 26.06.2021 der virtuellen Automatensteuer. Die Umsätze dieser Online-Angebote sind daher im Gegensatz zu den terrestrischen Geldspielumsätzen seit dem 01.07.2021 nach § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG umsatzsteuerfrei. Das FG Münster sieht darin bei summarischer Prüfung einen Verstoß gegen den umsatzsteuerlichen Grundsatz der Neutralität.