Ausgabe 20/2022
Einkommensteuer Aktuell vom 20.05.2022
FG Köln, Urt. v. 19.10.2021 - 8 K 3282/18, rkr.

Keine Zusammenveranlagung bei in Belgien anerkannter Lebensgemeinschaft

Eine Zusammenveranlagung nach § 26b EStG aufgrund einer in Belgien abgegebenen Erklärung über das gesetzliche Zusammenleben (sog. Cohabitation légale) scheidet aus.

FG Köln, Urt. v. 19.10.2021 - 8 K 3282/18, rkr.

Der Kläger lebte mit seiner Frau A (verstarb während des Klageverfahrens) in einem gemeinsamen Haushalt in Belgien. Beide waren deutsche Staatsangehörige. Im Dezember 2013 gaben sie in Belgien eine Erklärung über das gesetzliche Zusammenleben ab. A wurde auf Antrag nach § 1 Abs. 3 EStG für 2015 einzeln veranlagt. Dagegen legte sie Einspruch ein und beantragte die Zusammenveranlagung mit dem Kläger. Das Finanzamt lehnte die Zusammenveranlagung ab.